Gastgebühren

Unsere Gastgebühren betragen :

  1. Aktive Mitglieder dürfen maximal fünfmal im Jahr gegen Entrichtung der Gastgebühr mit Gästen spielen.
  2. Gastspiele sind durch das einladende Mitglied grundsätzlich vor Spielbeginn wahrheitsgetreu in das Platzbuchungssystem mit  Vor- und Nachnamen der Gäste einzutragen.
  3. Für die Zahlung der Gastspielstunden haftet das einladende Mitglied.
  4. Die Gastgebühren werden am Jahresende per SEPA-Lasteinzug vom Konto des einladenden Mitglied eingezogen.
  5. Stattgefundene Gastspiele, die nachweislich weder gemeldet noch bezahlt wurden, stellen einen groben Verstoß gegen die Ordnung des Vereins dar und können u.U. zum Ausschluss aus dem Verein führen.
  6. Fördernde Mitglieder dürfen maximal dreimal im Jahr ohne Entrichtung einer Gastgebühr an Spielen mit aktiven Mitgliedern auf unserer Anlage teilnehmen.
  7. Fördernde Mitglieder dürfen keine Gäste einladen.

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