Gastgebühren
Unsere Gastgebühren betragen :
- Aktive Mitglieder dürfen maximal fünfmal im Jahr gegen Entrichtung der Gastgebühr mit Gästen spielen.
- Gastspiele sind durch das einladende Mitglied grundsätzlich vor Spielbeginn wahrheitsgetreu in das Platzbuchungssystem mit Vor- und Nachnamen der Gäste einzutragen.
- Für die Zahlung der Gastspielstunden haftet das einladende Mitglied.
- Die Gastgebühren werden am Jahresende per SEPA-Lasteinzug vom Konto des einladenden Mitglied eingezogen.
- Stattgefundene Gastspiele, die nachweislich weder gemeldet noch bezahlt wurden, stellen einen groben Verstoß gegen die Ordnung des Vereins dar und können u.U. zum Ausschluss aus dem Verein führen.
- Fördernde Mitglieder dürfen maximal dreimal im Jahr ohne Entrichtung einer Gastgebühr an Spielen mit aktiven Mitgliedern auf unserer Anlage teilnehmen.
- Fördernde Mitglieder dürfen keine Gäste einladen.